Mehrere Stellen im Polizeivollzugsdienst Laufbahngruppe 2, 1. Einstiegsamt und Laufbahngruppe 1, 2. Einstiegsamt

Anlage 1

Ministerium für Inneres und Sport des Landes Sachsen-Anhalt

Referat 25

25.1-03041/Neueinstellung

Einverständniserklärung zur uneingeschränkten Verwendung

Name, Vorname: _____________________________

Geburtsdatum: _____________________________

Hiermit erkläre ich mich bereit, mich uneingeschränkt innerhalb des Landes Sachsen-Anhalt

verwenden zu lassen.


_______________________________

(Ort / Datum)

_______________________________

(Unterschrift)

Anlage 2

Ministerium für Inneres und Sport des Landes Sachsen-Anhalt

Referat 25

25.1-03041/Neueinstellung


Einverständniserklärung zur Einsichtnahme in die Personal- und Gesundheitsakte


Name, Vorname: _____________________________

Geburtsdatum: _____________________________

Hiermit erteile ich mein Einverständnis zur Einsichtnahme in meine Personalakte durch

zuständige Sachbearbeiter.

Die Personalakte kann bei der nachfolgend genannten Behörde / Dienststelle angefordert

werden.

____________________________________

____________________________________

____________________________________

Soweit ich mich in einem öffentlich-rechtlichen Dienst- bzw. Arbeitsverhältnis befinde/befand

erteile ich auch mein Einverständnis zur Einsichtnahme in meine Gesundheitsakte durch das

Polizeiärztliche Zentrum/Ärztlicher Gutachterdienst der Landesverwaltung Sachsen-Anhalt.

_________________________

(Ort/Datum)

_________________________

(Unterschrift)

Anlage 3

Ministerium für Inneres und Sport Sachsen-Anhalt
Referat 25
25.1-03041/Neueinstellung



1. Belehrung


Eine Voraussetzung für die Einstellung in den Polizeivollzugsdienst des Landes Sachsen-Anhalt
ist nach § 4 Verordnung über die Laufbahnen des Polizeivollzugsdienstes des Landes Sachsen-
Anhalt (Polizeilaufbahnverordnung - PolLVO LSA) vom 25. August 2010 u.a., dass die
Bewerberin/der Bewerber:

1. gerichtlich nicht bestraft ist (Nr.1),

2. nach der Gesamtpersönlichkeit für die angestrebte Laufbahn geeignet erscheint (Nr. 5).

Eine Überprüfung dieser Einstellungsvoraussetzungen hat vor der Berufung in das Beamten-
verhältnis zu erfolgen und wird wie folgt durchgeführt:

Uneingeschränkte Auskunft aus dem Bundeszentralregister

Von denjenigen Bewerbern/ Bewerberinnen, die im Bewerbungsverfahren Berücksichtigung
finden, wird eine uneingeschränkte Auskunft aus dem Bundeszentralregister (BZR) nach § 41 ff
Gesetz über das Zentralregister und das Erziehungsregister Bundeszentralregistergesetz
(BZRG) abgefordert.

Hinweis:
Nach den engen datenschutzrechtlichen Regelungen des BZRG (§ 41 Abs. 1 Nr. 2) können
auch ohne Einwilligung der Betroffenen – u.a. oberste Bundes- und Landesbehörden eine
unbeschränkte Auskunft aus dem BZR abfordern. Zur abschließenden Überprüfung der
persönlichen Eignung der Bewerber / Bewerberinnen wird das Ministerium für Inneres und
Sport als oberste Landesbehörde von diesem Recht Gebrauch machen.
Die Bewerber/Bewerberinnen können insoweit keine Rechte aus § 53 Absatz 1 BZRG
(Offenbarungspflicht bei Verurteilungen) herleiten.



2. Erklärung


Von den obigen Belehrungen und Hinweisen habe ich Kenntnis genommen.



_________________________
(Ort / Datum)

_________________________
(Unterschrift)

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